Das Ziel dieses Projektes ist die Planung von Maßnahmen, welche den Moltenower Bach in einem weiteren langstreckigen Abschnitt in einen guten ökologischen Zustand versetzen. Grundlage der Planung ist die für den 3. Bewirtschaftungszeitraum der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufgestellte Maßnahmentabelle für den zwischenzeitlich in WABE-0650 umbenannten Wasserkörper. Diese beinhaltet hauptsächlich Verbesserungen der ökologischen Durchgängigkeit sowie der Hydromorphologie. So sollen Ersatzneubau bzw. kompletter Rückbau verschiedener Querbauwerke die erfassten Mängel der Durchgängigkeit beseitigen. Mit Strukturverbesserungen wie der Auslenkung des Bachlaufes mit gleichzeitiger Anregung der Eigendynamik und der Entrohrung eines Gewässerabschnitts soll der hydromorphologische Zustand wieder einen natürlichen Charakter annehmen. Zudem ist beabsichtigt, beidseitig des Moltenower Baches einen Gewässerentwicklungskorridor zu sichern.
Im Einzelnen sind Maßnahmen wie die Strukturverbesserungen (M22) ober- und unterhalb der Ortschaft Moltenow vorgesehen. Vor allem der oberhalb der Ortslage gelegene Grabenverlauf hat ein stark ausgebautes Profil, welches gradlinig und tief eingeschnitten durch Landschaft verläuft. Wechselseitige Auslenkungen sollen dem Bachlauf einen mäandrierenden Charakter verleihen. Der Einbau von Totholz und Steinen trägt zum Strukturreichtum bei und initiiert die Eigendynamik. Zusätzlich erfolgt oberhalb der Ortschaft eine Entrohrung auf einer Länge von ca. 100 Meter. Bei der Neutrassierung des Bachlaufes wird das zuvor über einen Schacht abgebaute Gefälle gleichmäßig auf der Fließstrecke verteilt und an einen zu reaktivierenden Altlauf angebunden.
Die meisten Querbauwerke sind für Straßen oder Landwirtschaftliche Wege genutzte Durchlässe (B14, B16, B17, B23) für die ein Ersatzneubau geplant ist. So werden im Gewässer beheimatete Lebewesen wie Fische, Mollusken, Krebstiere und Makrozoobenthos bei der Besiedlung und der Durchwanderbarkeit des Gewässers nicht beeinträchtigt. Lange nicht genutzte Durchlässe (B13, B15) werden ersatzlos zurückgebaut. Dort entsteht ein offener Bachlauf.
Es ist beabsichtigt entlang des Projektgebietes einen Entwicklungskorridor zu sichern auf dem die landwirtschaftliche Bewirtschaftung unterbleibt. Dieser Korridor unterliegt der Sukzession, lässt der natürlichen Gewässerentwicklung Spielraum und stellt gleichzeitig einen Biotopverbund dar. Zudem wird er für eine bedarfsgerechte Gewässerunterhaltung genutzt.
Für die Fachplanung wurde 2021 das Ingenieurbüro biota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH beauftragt. Im Ergebnis erarbeitete das Planungsbüro bis 2023 die hydraulischen, ingenieurtechnischen und zeichnerischen Unterlagen der neuen Durchlässe sowie für die der Strukturverbesserung, Neutrassierung und Reaktivierung unterliegenden Gewässerstrecken. Bei der Erarbeitung der Genehmigungsplanung stellten neben den vordergründig wasserwirtschaftlichen Aspekten gerade ökologische Belange wie das Vorkommen geschützter Arten und Biotope oder die Berücksichtigung des FFH-Gebietes „Beketal mit Zuflüssen“ zusätzliche planerische Herausforderung dar. Im Zuge der Einbindung der Träger öffentlicher Belange kam beispielsweise zu Tage, dass die Feldsteinbrücke(B16) ein Geschütztes Denkmal ist und gleichfalls im besonderen Fokus des Naturschutzes liegt. Schlussfolgernd ging die Rückbaugenehmigung mit nicht erwarteten Auflagen einher.
Übersichtskarte der Maßnahmen am Moltenower Bach WABE-0650
Abschließend wurden in einer kooperativen Zusammenarbeit die Einverständniserklärungen der Grundstückseigentümer eingeholt, um die geplanten Arbeiten an dem Gewässer überhaupt durchführen zu können.
Fördervorhaben:
„Genehmigungsplanung zur Herstellung des guten ökologischen Potentials des Moltenower Baches“
Inhalt der Förderung:
Konzeption im Zusammenhang mit der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern
Ziel der Förderung:
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert sowie des Zustands europäischer Landschaften
Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mittel der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und wird in Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt M-V umgesetzt.


