Aufgaben, Organe & Mitglieder

Aufgaben

Der Verband erfüllt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gemäß § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Unterhaltung sowie den Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen, gemäß § 62 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG).

Ebenso befinden sich der Bau und die Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen zur Sicherung des Hochwasserabflusses gemäß § 73 LWaG in seinem Aufgabenbereich. Als satzungsgemäß zusätzlich übernommene Aufgaben führt er im Auftrag seiner Mitgliedsgemeinden (§ 68, Absatz (1), Nummer 2 LWaG) oder anderer Mitglieder den Gewässerausbau durch. Voraussetzung ist die finanzielle Absicherung durch den bzw. die Bevorteilten.

Organe

Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Vorstand.

Verbandsversammlung

Das oberste Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung. Mitglieder sind 31 Städte und Gemeinden aus den Landkreisen Rostock, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim, sowie 16 dingliche Mitglieder für Flächen, die nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus sieben ehrenamtlich gewählten Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Michael Constien, Landwirt in Jürgenshagen (Verbandsvorsteher)
  • Rainer Tschirner, Landwirt in Benitz (stellv. Verbandsvorsteher)
  • Dr. Niklas Blanck, Steuerberater aus Radegast
  • Christian Grüschow, Bürgermeister Stadt Bützow
  • Armin Lüth, Landwirt in Bandow
  • Christian Schierning, Landwirt in Kurzen Trechow
  • Jens Lötter, Landwirt in Baumgarten

Beschäftigte

In der Geschäftsführung arbeiten:

  • Rüdiger Barz, Geschäftsführer
  • Cornelia Naujok, Projektingenieurin
  • Ole Buhrand, Verbands- / Projektingenieur

Im Bauhof sind tätig:

  • Maik Freitag, Vorarbeiter
  • Harald Barten
  • Axel Schultz

Verbandsmitglieder

Für die der Grundsteuer unterliegenden Flurstücke sind die Gemeinden Mitglieder, deren Territorium sich mit dem satzungsgemäßen Einzugsgebiet des WBV „Warnow-Beke“ zumindest in Teilen deckt. Im Einzelnen sind die 31 Gemeinden mit ihren Flächenanteilen nachfolgend dargestellt.

Eigentümer grundsteuerbefreiter Grundstücke sind direktes Mitglied im Verband. Die flächengrößten der derzeit 16 direkten Mitglieder sind die Bundesrepublik Deutschland, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise Rostock und Nordwestmecklenburg, die Deutsche Bahn AG und die Kirchgemeinden.

Amt Gemeinde
Amtsfreie Gemeinde Satow
Kröpelin, Stadt
Bad Doberan-Land Retschow
Bützow-Land Baumgarten
Bernitt
Bützow, Stadt
Dreetz
Jürgenshagen
Klein Belitz
Penzin
 Rühn
Steinhagen
Tarnow
Zepelin
Güstrow-Land Mistorf
Neukloster-Warin Glasin
Passee
Warin, Stadt
Schwaan Benitz
Bröbberow
Kassow
Rukieten
Schwaan, Stadt
Vorbeck
Wiendorf
Sternberger Seenlandschaft Sternberg, Stadt
Witzin
Warnow-West Kritzmow
 Stäbelow
Ziesendorf
Karte der Ämter und Gemeinden im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbands „Warnow-Beke“.